Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der O. Schärli GmbH geschlossenen Verträge.
Sämtliche Erklärungen der O. Schärli GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich insbesondere in Bezug auf Preis, Lieferzeiten und Warendefinition.
2. Preise
Die Rechnungsstellung der O. Schärli GmbH erfolgt in CHF oder Euro; die angegebenen Preise verstehen sich ohne MwSt. Zusätzlich anfallende Kosten für Lieferung, Verpackung, Zoll u.ä. sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.
Das Sortiment und die Preise können jederzeit und ohne Avis geändert werden. Für den Vertrag verbindlich sind die jeweils aktuellen Preise der O. Schärli GmbH zum Zeitpunkt der Lieferung.
3. Bestellungen
Die Bestellung erfolgt in der Regel telefonisch oder schriftlich. Wird die Ware nicht an Lager gehalten, bedarf es einer schriftlichen Bestellung. Die Bestellung gilt erst mit der Auftragsbestätigung seitens der O. Schärli GmbH als angenommen.
Die O. Schärli GmbH setzt bei jeder Bestellung voraus, dass der Kunde ihre Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen kennt und diese anerkennt.
Für Menge, Qualität, Beschreibung und Spezifizierung der Ware ist das Angebot der O. Schärli GmbH massgebend oder die Bestellung des Kunden (wenn diese von der O. Schärli GmbH bestätigt wird). Sollten bei der Materialbeschaffung oder der Ausführung der Bestellung Schwierigkeiten auftreten, behält sich die O. Schärli GmbH das jederzeitige Recht vor, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
4. Änderung der Masse / Abmessungen
Massänderungen nach Auftragsbestätigung sind nur mit Zustimmung der O. Schärli GmbH und nach Rückfrage beim Lieferwerk möglich. Termin- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Wo nichts anderes vermerkt, gelten für Längen mm, Breiten mm und Dicken mm (erste Zahl = Länge des Deckfurniers).
5. Bearbeitung von Ware durch die O. Schärli GmbH
Bearbeitet die O. Schärli GmbH Ware im Auftrag des Kunden, geht sie ohne Prüfung davon aus, dass die Angaben, welche der Kunde hinsichtlich der Bearbeitung abgegeben hat, richtig und vollständig sind.
6. Lieferung und Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
Die O. Schärli GmbH wählt das Transportmittel (LKW, Bahn, Post u.a.) für die Lieferung der Ware zum Kunden nach freiem Ermessen. Die Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten und werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
Die O. Schärli GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge in einzelnen Teillieferungen auszuführen.
Die Lieferung sämtlicher Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Diese Regelung gilt auch für das Abladen der Ware am Bestimmungsort. Der Gefahrenübergang auf den Kunden geschieht im Zeitpunkt, in dem die Ware bei der O. Schärli GmbH zur Lieferung an den Kunden bereitgestellt wird.
Mit der Unterzeichnung der Lieferpapiere bestätigt der Kunde, die Ware ohne äussere Beschädigung erhalten zu haben.
7. Fristen für die Lieferung
Die O. Schärli GmbH meldet dem Kunden Lieferverzögerungen so früh als möglich.
Die von der O. Schärli GmbH angegebenen Lieferfristen und -termine sind lediglich Schätzungen und nicht verbindlich. Lieferverzögerungen räumen dem Kunden weder ein Recht zur Vertragsaufhebung noch zu Ersatz- oder sonstigen Ansprüchen ein.
Die Lieferfristen können durch die O. Schärli GmbH einseitig verlängert werden, wenn namentlich:
- der Auftrag seitens des Kunden nachträglich abgeändert wird;
- die für die Auftragsausführung notwendigen Angaben nicht rechtzeitig bei der O. Schärli GmbH, resp. im Lieferwerk eintreffen;
- der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere der Pflicht zur Zahlung;
- im Falle von Ereignissen, welche höhere Gewalt darstellen.
8. Verpackung
Die O. Schärli GmbH ist um eine sachgerechte Verpackung der Ware besorgt. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen.
Eine Gutschrift erfolgt für Paletten und Rahmen, wenn diese franko und in tadellosem Zustand zurückgegeben werden.
9. Warenprüfung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware umgehend bei Lieferung und insbesondere vor jeder Weiterverarbeitung oder Montage zu prüfen. Offene Mängel sind unverzüglich, d.h. noch auf dem Lieferschein, zu rügen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt.
Versteckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen, ansonsten die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.
Die Mängelrüge muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Kunde hat der O. Schärli GmbH Gelegenheit zu geben, die Mangelhaftigkeit der Ware selbst zu kontrollieren. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelfeststellung Anwendung (Art. 367 Abs. 2 OR).
10. Gewährleistung
Jegliche Gewährleistung seitens der O. Schärli GmbH setzt voraus, dass der Kunde den Prüfungs- und Rügeobliegenheiten gemäss Ziff. 9 hiervor nachgekommen ist.
Die Gewährleistungspflicht endet in jedem Fall ein Jahr nach Warenlieferung (Datum der Unterzeichnung des Lieferscheins) und umfasst ausschliesslich diejenigen Mängel, welche im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (vgl. Ziff. 6 Abs. 3) bereits vorhanden waren.
Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Die O. Schärli GmbH behält sich das Recht vor, hat aber keine Pflicht, fehlerhafte Ware nachzubessern oder eine Nachlieferung von fehlerfreier Ware vorzunehmen. Sieht die O. Schärli GmbH von einer Nachbesserung oder Nachlieferung ab, bleibt ihre Haftung in jedem Fall auf die Höhe des Faktura Betrags beschränkt.
Jede weitergehende Haftung der O. Schärli GmbH ist ausgeschlossen. Sie haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden (einschliesslich der Kosten für den Ein- und Ausbau der mangelhaften Ware) sowie für Schäden, die auf unzweckmässige Verwendung, Verarbeitung, Lagerung u.ä. der Ware zurückzuführen sind.
11. Informationen und Auskünfte
Die Abgabe technischer Informationen seitens der O. Schärli GmbH wie Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sowie die technische Beratung des Kunden durch ihre Mitarbeiter stellen ausschliesslich eine Serviceleistung dar. Die O. Schärli GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für solche Informationen und Auskünfte; die Haftung dafür ist ausgeschlossen. Der Kunde hat sämtliche Informationen und Angaben genau zu prüfen. Auf Wunsch des Kunden vermittelt die O. Schärli GmbH gerne die Beratungsdienste des Lieferwerkes.
12. Zahlungskonditionen
Sofern keine andere Abrede erfolgte, gelten folgende Zahlungskonditionen: rein netto, ohne Abzug, bei Bezahlung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Die Zahlung hat in der in der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen (vgl. Ziff. 2 Abs. 1).
Läuft die 30-tägige Zahlungsfrist unbenutzt ab, tritt automatisch und ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. Der Kunde schuldet der O. Schärli GmbH Verzugszins in Höhe von 6% p.a. Hinzu kommen sämtliche weiteren mit dem Zahlungsverzug verbundenen Kosten der O. Schärli GmbH, namentlich die Kosten für die Rechtsverfolgung. Von der O. Schärli GmbH gewährte Rabatte werden im Verzugsfall hinfällig. Im Übrigen gelten die bei Zahlungsverzug geltenden gesetzlichen Rechte der O. Schärli GmbH.
Tritt die O. Schärli GmbH aufgrund eines Zahlungsverzugs vom Vertrag zurück, hat ihr der Kunde die Ware auf eigene Kosten umgehend zurückzusenden. Daneben hat die O. Schärli GmbH das Recht, die Ware beim Kunden auf dessen Kosten abzuholen. Der Kunde gewährt der O. Schärli GmbH hierfür Zutritt zu seinem Gelände.
Macht der Kunde Mängel geltend, berechtigen ihn diese nicht zum Rückbehalt von Zahlungen.
13. Warenrückgabe
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Warenrückgabe. Allfällige Rücknahmen aus Kulanz bedürfen der vorherigen Absprache mit der Verkaufsabteilung der O. Schärli GmbH. Voraussetzung für die Rücknahme ist in jedem Fall, dass die Ware originalverpackt und in einwandfreiem Zustand ist. Es werden mindestens folgende Unkostenbeiträge in Abzug gebracht: 20% des Warenwertes, wenigstens aber CHF 30.-; eine Rücknahme von Ware, die von der O. Schärli GmbH nicht an Lager gehalten wird, ist ausgeschlossen.
14. Spezielle Abreden
Ergänzende Nebenabreden sowie Abmachungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Abrede.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware durch den Kunden, bleibt diese im Eigentum der O. Schärli GmbH. Die O. Schärli GmbH ist befugt und ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Register am Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche mit dem Vertrag zwischen der O. Schärli GmbH und dem Kunden verbundenen Leistungen ist der Gesellschaftssitz der O. Schärli GmbH.
17. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Gesellschaftssitz der O. Schärli GmbH zuständig.
Der O. Schärli GmbH steht zusätzlich das Recht zu, an jedem anderen Gericht, nach dessen Recht ein Gerichtsstand eröffnet ist, zu klagen.
18. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.